und Pohlen

AGB

Geltungsbereich

Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

Urheberschutz und Nutzungsrechte

Unsere Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

An allen Werken beanspruchen wir unser Urheberrecht. Ausgewiesene Marken, Markennamen, Warenzeichen, etc. gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen kein Miturheberrecht des Kunden. An unseren Arbeiten werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen und bleibt bei und Pohlen GmbH. Anderweitige Verwertung dieser Texte und Abbildungen durch unsere Kunden oder sonstige Dritte Personen, auch nur auszugsweise, bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Will der Kunde unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung im Original oder bei der Reproduktion ändern, so ist vor Veranlassung der vorgenannten Maßnahmen unsere schriftliche Einwilligung einzuholen. Nur dann ist die Realisierung der vorgenannten Maßnahmen zulässig. Unzulässig ist und bleibt jedwede Nachahmung, auch von Teilen des Werks.

Unsere Werke dürfen erst dann genutzt werden, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung gezahlt hat. Im Übrigen dürfen unsere Werke nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages der vom Auftraggeber bei der Vertragserteilung deutlich erkennbar gemachte Zweck. Ist bei der Vertragserteilung der Zweck nicht deutlich gemacht worden, so steht der Agentur insoweit das Recht zu, die Nutzungsart und den Zweck zu bestimmen. Nutzungsart und Zweck müssen jedoch für den Kunden geeignet sein. Für die Nichtgeeignetheit trägt der Kunde die Beweislast. Wiederholungsnutzungen wie beispielsweise Nachauflage oder Mehrfachnutzungen sind gesondert honorarpflichtigund bedürfen unserer schriftlichen Einwilligung.

Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte darf dieser nur nach unserer ausdrücklichen Genemigung an Dritte überlassen. Wir behalten uns vor unsere Einwilligung von der Leistung einer gesonderten Vergütung für die Überlassung der Nutzungsrechte an Dritte abhängig zu machen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, über Umfang und Art der Nutzung Auskunft der Agentur zu erteilen und Rechenschaft zu legen. Rohdaten und Druckvorlagen werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Vergütung

Eine Vergütung ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde die Nutzungsrechte nicht ausübt. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

Werden Entwürfe erbeten, sind diese honorarpflichtig, auch dann, wenn weitere Leistung durch den Kunden nicht gewünscht ist.

Haftung

Mit Genehmigung der Arbeiten übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Der Kunde haftet für die wettbewerbs-, marken- gebrauchsmuster-, zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten und stellt insbesondere die Agentur vor der Inanspruchnahme Dritter frei.

Soweit wir auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er diese von der Haftung frei.

Die uns überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber bzw. Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.

Gestaltungsfreiheit

Für uns als Agentur besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind mindestens 5 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die wir auch im Rahmen unserer Eigenwerbung verwenden dürfen.

Weiterhin erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die für Ihn erstellten Produkte im Portfolio auf der Agentur-Webseite veröffentlicht werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist eine formlose schriftliche Erklärung abzugeben.

Eine Vergütung unsererseits wird hierfür nicht geschuldet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Koblenz. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt Koblenz als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.

Gleiches gilt für den Fall, dass der im Klageweg in Anspruch genommene Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die soweit rechtlich zulässig, in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Beinhaltet eine Klausel neben dem unwirksamen Teil auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Teile, so bleiben diese Teile wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen.